Eigenbeteiligung

Gesetzlich versicherte Patienten sind verpflichtet, eine Zuzahlung in Höhe von 10€ + 10% des aktuellen Rezeptwertes zu leisten. Diese muss von uns, im Namen der Krankenkasse, eingefordert werden. Sollten Sie von dieser Zuzahlung befreit sein, ist dies durch eine entsprechende Bestätigung zu belegen.

Privatpatienten

Patienten mit privater Krankenversicherung unterliegen nicht dieser Zuzahlungsregelung, jedoch gelten in unserer Praxis einheitliche Preise für Privatpatienten. Diese kann in Abhängigkeit der Erstattungshöhe, die Sie mit Ihrer jeweiligen PKV abgestimmt haben, ebenfalls zu einer Teil-Zuzahlung Ihrerseits führen.
Sie werden im Zusammenhang mit einer entsprechenden Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn über den Gesamt – Rezeptwert informiert und bestätigen mit Ihrer Unterschrift, diesen in voller Höhe an uns zu entrichten – unabhängig von einer möglichen Differenz bei der Rückerstattung durch Ihre PKV / Beihilfe.

Selbstzahler

Selbstzahlerleistungen ohne ein Rezept, das durch einen Arzt ausgestellt wurde und die erforderliche medizinische Diagnose beinhaltet, ist ein klassischer Physiotherapeut prinzipiell nicht befugt, durchzuführen bzw. einen Patienten mit medizinischen Problemen zu behandeln.

Durch den Heilpraktiker für Physiotherapie, oder auch sektoraler Heilpraktiker für das Gebiet Physiotherapie genannt, darf ein Physiotherapeut in seinem Bereich die Heilkunde selbständig ausüben, somit also Krankheiten diagnostizieren, die in seinem physiotherapeutischem Umfeld liegen und diese auch mit den ihm gegebenen Möglichkeiten behandeln.

Damit kann er für viele Patienten eine Option sein, schnell, effektiv und ohne Umwege, orthopädische/chirurgische und sportliche Probleme bzw. Einschränkungen behandeln zu lassen, sollte(n) ein behandelnder Arzt keine (Weiter-)Verordnung in Form eines Rezeptes ausstellen oder Sie z.B. auch lange Wartezeiten auf Termine bei einem Facharzt überbrücken wollen.

Diese Art von Behandlungen muß kassenunabhängig selbst bezahlt werden. Mit einer entsprechenden Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn werden Sie über den Gesamtwert der Therapie informiert und bestätigen dessen vollständige Bezahlung mit Ihrer Unterschrift.

Privatversicherte sollten eine eventuelle Kostenerstattung mit Ihrer Krankenkasse abklären.

 

Alle Wellnessbehandlungen sind von dieser gesonderten Honorarvereinbarung ausgeschlossen, da sie nicht einem rein medizinischen Zweck dienen, sondern lediglich das allgemeine Wohlbefinden fördern.